Du möchtest unbedingt Psychologie studieren, der NC der Hochschule lässt es aber nicht zu?
Dass Studienbewerber am Numerus Clausus scheitern, ist keine Seltenheit. Vor allem, wenn der Wunschstudiengang Psychologie heißt. Meist werden ausschließlich Bewerber mit einer Abiturdurchschnittsnote von 1,0 bis 1,5 zugelassen. Einen Studiengang der Psychologie ohne NC gibt es an öffentlichen Hochschulen nicht. Im Ausland oder an einer privaten Hochschule sieht das anders aus. Wer sich jedoch aus finanziellen oder persönlichen Gründen mit diesen Alternativen nicht anfreunden kann, sieht sich oft gezwungen Wartesemester zu sammeln oder seinen Traum aufzugeben. Du darfst dein Ziel aber nicht aus den Augen verlieren, nur weil die kürzesten Wege gesperrt sind. Es geht schließlich um eine Entscheidung, die deine berufliche Zukunft maßgeblich gestalten wird.
Deshalb haben wir etwas für dich!
Die Möglichkeit der Studienplatzklage beruht auf dem in der Verfassung verankerten Recht auf freie Berufswahl. Die Hochschulen berechnen, wie viele Studenten sie für die Fachbereiche zulassen können. Nur wenn diese Kapazitäten vollständig ausgeschöpft sind, sieht das Bundesverfassungsgericht keine Verletzung dieses Grundrechts. Vergangene Urteile zeigen, dass die Berechnungen der Hochschulen oftmals nicht korrekt sind bzw. zu wenige Bewerber zugelassen wurden. Durch die Studienplatzklage konnten sich schon viele abgelehnte Bewerber noch einen Platz sichern.
Die Chancen einer erfolgreichen Studienplatzklage werden beim Fach Psychologie als sehr hoch eingeschätzt. Der Erfolg hängt vor allem damit zusammen, wie viele und welche Hochschulen ausgewählt werden. Darüber hinaus gibt es beim Einklagen einiges zu beachten. Die starren Fristen sind ein Grund dafür, dich rechtzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen und die Initiative zu ergreifen. Melde dich also bestenfalls bereits zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der Abiturnoten bei uns. Alles Relevante besprichst du dann in einem kostenlosen und persönlichen Gespräch mit unserer Rechtsabteilung. Für Altabiturienten ist der zeitliche Rahmen verständlicherweise größer. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme ist in jedem Fall zu empfehlen.
"Es geht um deine Zukunft und nicht um die der Leute, die dir einreden, dass du deinen Traum aufgeben solltest."
Als einziges deutsches Unternehmen, welches sich auf Studienplatzklagen spezialisiert hat, haben wir uns zum Ziel gesetzt, allen Menschen zu ihrem Wunschstudienplatz zu verhelfen. Das Recht auf freie Studienwahl steht jedem zu, unabhängig von rechtlichem Know-How. Besonders wichtig ist uns daher, dass unsere Arbeit für dich transparent ist und die Kosten überschaubar sind. Schließlich möchten wir, dass die Studienplatzklagen auch für junge Menschen ohne geregeltes Einkommen bezahlbar sind. Die Kontaktaufnahme ist bei uns durch eine kostenlose Erstberatung super easy.
Wir begleiten dich von der Planung der Bewerbungen bis zur Entscheidung des Gerichts und sind stets für dich da. Unser Ziel besteht darin, dass deinem Traum nichts mehr im Weg steht.
Du darfst uns gerne kostenlos und unverbindlich kontaktieren.
Wir freuen uns, dir zu helfen.
Telefon und WhatsApp unter
+49 2591 253 99 99
Verständlich. Es geht schließlich um deine Zukunft und das Thema ist ziemlich komplex.
Einen Teil der Fragen können wir gleich hier klären:
"Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. [...]"